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Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, finden ausschließlich die nachstehenden Bedingungen auf sämtliche Lieferungen und Dienstleistungen der Fa. Martin Keisker Anwendung. Mit jeder Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber diese Bedingungen ausnahmslos an.
2. Angebote Alle Angebote sind grundsätzlich unverbindlich. Martin Keisker ist erst an ein Angebot gebunden, sobald ein vom Auftraggeber rechtskräftig unterschriebener Auftrag schriftlich von Martin Keisker bestätigt wurde.
3. Preise Alle Preisangaben verstehen sich grundsätzlich exclusiv Mehrwertsteuer. Versandkosten werden nach Aufwand berechnet, andernfalls wird der Auftraggeber in Kenntnis gesetzt.
4. Lieferzeiten Sämtliche Angaben über Lieferzeiten sind generell unverbindlich.
5. Lieferungen Die Gefahr der Ware geht mit Verlassen des jeweiligen Werkes bzw. Lagers unmittelbar auf den Auftraggeber über. Mehr- oder Minderlieferungen von bis zu 10% sind technisch nicht vermeidbar und grundsätzlich gestattet.
6. Eigentumsübertragung Das Eigentum der gelieferten Waren geht grundsätzlich erst mit dem restlosen Ausgleich der Zahlungsverpflichtungen an den Auftraggeber über. Eine vorherige Verwendung gelieferter Waren ist nicht gestattet.
7. Zahlung Zahlt der Auftraggeber nicht wie vereinbart oder nicht in der vereinbarten Frist, so befindet er sich in Verzug. Im Verzugsfall werden dem Auftraggeber grundsätzlich bankübliche Verzugszinsen berechnet. Sämtliche Kosten und Forderungen, die z. B. durch Verwaltung oder Rechtsberatung der Fa. Martin Keisker aufgrund eines Verzuges entstehen, gehen automatisch auf den Auftraggeber über. Bei der Vereinbarung von Nachnahme-Lieferungen ist der Auftraggeber grundsätzlich zur Annahme der Lieferung verpflichtet; mit der Nichtannahme einer vereinbarten Nachnahme-Lieferung befindet sich der Auftraggeber automatisch in Verzug. Im Falle von Verzügen werden sämtliche weiteren Auftragsabwicklungen für gleichen Auftraggeber grundsätzlich unterbrochen. Sämtliche dadurch bereits entstandenen und entstehenden Kosten gehen automatisch als Forderung auf den Auftraggeber über. Skontoabzüge sind nur nach ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung gestattet.
8. Reklamationen Die gelieferte Ware ist grundsätzlich unmittelbar nach Lieferung auf Vollständigkeit und Zustand zu überprüfen. Mängel der Ware, die auf die Fabrikation bzw. Bearbeitung zurückzuführen sind, sind innerhalb von einer Woche nach Lieferung zur Ersatzleistung der Fa. Martin Keisker anzuzeigen und an diese unfrei einzusenden. Martin Keisker entscheidet ausschließlich allein über die Art und Weise berechtigter Ersatzleistungen. Das Reklamationsrecht beschränkt sich grundsätzlich auf den mangelhaften Teil gelieferter Ware, niemals auf die gesamte Lieferung. Mit dem Gebrauch oder der Weiterverarbeitung gelieferter Ware erlischt grundsätzlich das Reklamationsrecht des Auftraggebers.
9. Aufdrucke Für den Inhalt und das Urheberrecht von Aufdrucken auf Ware haftet grundsätzlich der Auftraggeber selbst, diesbezügliche Forderungen an Martin Keisker gehen grundsätzlich automatisch auf den Auftraggeber über. Aus Druckfehlern, die auf nicht eindeutige Druckvorlagen oder auf Mißverständnisse aus mündlichen Bestellungen und Druckfreigaben zurückzuführen sind, können grundsätzlich keine Mängelrügen hergeleitet werden. Ebenfalls können keine Mängelrügen aus der Druckqualität auf Ballonen hergeleitet werden, da diese im aufgeblasenen Zustand bedruckt werden und die elastische Nachgiebigkeit der Druckfläche nie genau kalkuliert werden kann. Sämtliche Entwürfe, Vorlagen, Schablonen und Klischees bleiben grundsätzlich Eigentum von Martin Keisker.
10. Gerichtstand Als Gerichtsstand gilt grundsätzlich Osnabrück als vereinbart.
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